Arbeitssicherheitsbegehungen

Alle Mitarbeiter:innen bei Nehlsen sollen gesund und sicher arbeiten können….

Damit das gewährleistet und der Arbeitsschutz kontinuierlich verbessert wird, gibt es in jedem Unternehmen bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte, welche u.a. Betriebsbegehungen durchführen, um sich vor Ort ein Bild über den IST-Zustand zu verschaffen, sowie über Verbesserungsmöglichkeiten beraten.

Die Betriebsbegehungen werden dabei von der Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und dem Betriebsarzt gemeinsam durchgeführt und finden mindestens einmal im Jahr statt. Unterstützt werden diese von den für den Arbeitsplatz verantwortlichen Führungskräften, dem Betriebsrat und den Beschäftigten vor Ort. Diese kennen Ihren Arbeitsbereich genau und können etwaige Sicherheitsrisiken und Gefahrenquellen gezielt aufzeigen.

Dadurch werden direkt am Arbeitsplatz potenzielle Gefährdungen bzw. Gesundheitsrisiken und Belastungsfaktoren analysiert, welche bereits bestehen oder entstehen könnten.

Berücksichtigt werden dabei alle Faktoren, die am Arbeitsplatz zu einer Gefährdung für die Beschäftigten oder den Betriebsablauf führen können. Das sind z.B. mechanische, chemische oder auch biologische Gefährdungen. Des Weiteren werden die Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufe auch in Bezug auf ergonomische und psychische Belastungen betrachtet.

Anschließend werden diese im Protokoll dokumentiert und gemeinsam mit allen Beteiligten besprochen.

Das Protokoll der Begehung wird im Anschluss an alle Beteiligten sowie die oberste Leitung verschickt. Dort sind die erfassten Gefährdungen- und Belastungen sowie die angestrebten Verbesserungsmaßnahmen aufgeführt. Dabei sind die einzelnen Punkte mit einer Frist und einer verpflichtenden Wirksamkeitskontrolle versehen, damit die Maßnahmen auch zeitnahe umgesetzt und nachgehalten werden.

Unsere Arbeitssicherheitsbegehung am Standort Märtens

Vor Kurzem gab es eine solche Begehung bei der Gesellschaft Nehlsen Industrieservice GmbH & Co. KG am Standort Märtens, worüber ich euch gerne einen kleinen Einblick geben möchte.

Die regelmäßige Begehung nach §6 Arbeitssicherheitsgesetz mit dem Schwerpunkt Arbeitssicherheit- und Gesundheitsschutz war Anlass dieser Begehung. Wir führten diese gemeinsam mit unserem Betriebsarzt, der SiFa und dem Betriebsleiter vor Ort durch.

Was haben wir uns angeguckt?

Am Standort wurden dann alle Tätigkeitsbereiche begutachtet wie z.B. die chemisch- physikalischen Behandlungsanlagen, Zwischenlager, Labor und das Verwaltungsgebäude. Wir überprüften im Büro unter anderem die gesetzlichen ergonomischen Anforderungen und stellten bei der Anordnung der Büromöbel Verbesserungspotenzial fest.

Die Notfall- und Alarmpläne, Aushänge und Beschilderungen haben wir auf Ihre Aktualität geprüft und geschaut, dass die Sicherheitskennzeichnung in allen Bereiche auch ausreichend dimensioniert und für jeden ersichtlich sind.

Das Betriebsgelände hatte an einigen Stellen Bodenunebenheiten, wodurch es zu Stolper, Rutsch und Sturzgefährdungen kommen könnte.

Da Stolper, Rutsch und Sturzunfälle mit zu den häufigsten Arbeitsunfällen gehören, sind diese schnellstmöglich zu beseitigen. Jede potenzielle Gefahrquelle wurde hier berücksichtigt und von uns aufgenommen.

Im Labor wurden dann die Erste-Hilfe-Einrichtungen, Arbeitsmittel und Gefahrstoffe samt Lagerungsbestimmungen sowie Kennzeichnung begutachtet.

Bei den Behandlungsanlagen und im Zwischenlager wurde u.a. darauf geachtet, dass alles an seinem richtigen Platz abgelegt ist und die Arbeitsabläufe auch im Notfall einwandfrei funktionieren – Die Sicherheit muss jederzeit gewährleistet sein.

Wir dokumentierten alle festgestellten Mängel in einem Begehungsprotokoll und erstellen zu jedem Mangel eine Fotodokumentation.

Im Nachgang setzten wir uns gemeinsam mit allen Beteiligten zusammen und haben diese und weitere Punkte wie z.B. die Arbeitsschutzorganisation besprochen. Unsere Feststellungen wurden anschließend mit einer Frist zur Bearbeitung im Begehungsprotokoll festgehalten, welche von dem Betriebsleiter abgearbeitet werden muss.

Zur Erinnerung…

Für alle Beschäftigten ist die Arbeitssicherheitsbegehung ein guter Zeitpunkt, um Fragen, Bedenken oder Anregungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz direkt vor Ort anzusprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen – denn die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte beraten nicht nur die Führungskräfte, sondern auch euch.

Unabhängig davon könnt Ihr euch auch jederzeit bei allen Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz telefonisch oder per Mail bei eurem Betriebsrat, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt melden. Die Informationen hierzu findet Ihr an den schwarzen Brettern an eurem Standort.

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