Alles für die Tonne – Aber welche? – Gewerbeabfallverordnung –

Was sich zum 01.08.2017 ändert

Was wäre Deutschland ohne Verordnungen? Verordnungen müssen immer wieder erneuert und überarbeitet werden – so auch die Gewerbeabfallverordnung.

Zum 01.08.2017 ist die Novellierung der Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten. Diese fordert, dass Abfälle direkt an der Anfallstelle noch besser getrennt werden, damit möglichst viel der Stoffe recycelt werden kann. Außerdem hat nun jeder gewerbliche Kunde die Pflicht seine Abfälle sowie den Abfallplatz und die Behandlung zu dokumentieren. Die Gewerbeabfallverordnung sieht vor, die Abfälle zur Verwertung zu minimieren und fordert dafür eine 90-10 Quote- sprich 90% der anfallenden Abfälle sollen der stofflichen Verwertung zugeführt werden und nur 10% sollen thermisch verwertet werden. Unter die Trennungspflicht fallen vor allem Abfälle wie: Papier / Pappe/ Kartonage, Glas, Kunststoffe, Holz, Metall und Bioabfälle.

Hier zählen die inneren Werte!

Momentan gehört es zu meinen Aufgaben im Vertriebsaußendienst, die Kunden über die Novellierung zu informieren, sie dahingehend zu beraten und die notwendige Dokumentation anzufertigen. Für viele ist Veränderung erst einmal Stress aber die Gewerbeabfallverordnung ist nicht schwierig einzuhalten und schützt unsere Umwelt und unsere Rohstoffe.

Also :  “Sammelst du noch oder trennst du schon?”

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